Ausbildung zum Fahrlehrer (m/w/d) der Klasse DE

Mit der Fahrlehrerlaubnis DE dürfen Sie Fahrschüler*innen für Kraftfahrzeuge, welche zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer Fahrzeugführer*in zugelassen sind, in Theorie und Praxis ausbilden. Mit dieser Qualifikation können Sie als Dozent*in in der EU-Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung tätig werden.

Voraussetzungen

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE sein
  • Zwei Jahre Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse DE
  • Der zweijährige Besitz der Fahrerlaubnisklasse DE ist nicht erforderlich, wenn der Bewerber sechs Monate lang hauptberuflich ein Kraftfahrzeuge der beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse geführt hat.
  • Oder an einer Zusatzausbildung in einer Fahrschule von 60 Unterrichtsstunden der Klasse DE teilgenommen hat.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst zwei Monate mit 280 Unterrichtsstunden theoretische und praktische Ausbildung.
Zum Inhalt gehört neben den nutzfahrzeugspezifischen Themen eine Wiederholung der Themen aus dem Bereich der Grundfahrlehrerlaubnis (insbesondere Verkehrspädagogik und Technik).
Die praktische Ausbildung findet auf neusten, fahrschuleigenen Bussen, Mercedes Tourismo, statt.
Bei DE und CE in einem Ausbildungsgang zusätzlich 1 Monat Klasse CE, zusammen 3 Monate mit mindestens 420 Unterrichtsstunden gemäß dem gesetzlichen Rahmenlehrplan.

Prüfungen

Nach Beendigung des Lehrgangs ist eine fahrpraktische, eine schriftliche und mündliche Prüfung abzulegen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben. Eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrsverhaltenslehre einschl. Verkehrsrecht, Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Gefahrenlehre und Umweltschutz, und eine Aufgabe aus den Bereichen Verkehrspädagogik oder Fahrzeugtechnik – Fahrphysik. Die Prüfungsdauer beträgt zweieinhalb Stunden.

Verkürzte Ausbildungszeit

Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE,
die Ausbildungszeit zum Fahrlehrer der Klasse DE verkürzt sich um einen Monat auf
140 Unterrichtsstunden. (vgl. § 2 (3) FahrlG)

Ganztagsunterricht von Montag bis Freitag 08:30 – 15:30 Uhr